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FG Brandenburg 27.11.2007 14 K 10476/02 B, NWB direkt 21/2008 S. 3

Berliner Zweitwohnungsteuer in sog. „Kinderzimmerfällen”

Es entspricht dem Willen des Gesetzgebers, die Berliner Zweiwohnungsteuer auch auf Studenten zu erstrecken, deren „Erstwohnung” das bei den Eltern kostenfrei bewohnte Kinderzimmer ist. Ein Billigkeitserlass wegen mangelnder Leistungsfähigkeit ist in solchen Fällen nicht geboten, denn es ist nicht Zweck des Billigkeitsverfahrens, einen vom Gesetzgeber nicht gewollten Befreiungstatbestand zu schaffen. Bei einer Aufwandsteuer kommt es nur darauf an, ob der erfasste Aufwand typischerweise ein Ausdruck erhöhter Leistungsfähigkeit ist, nicht aber darauf, ob diese in jedem Einzelfall auch tatsächlich vorliegt. Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist gefährdet, wenn ein Finanzgericht von der Rechtsprechung eines Oberverwaltungsgerichts abweicht.