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Editorial
Teil-Einspruchsbescheid unter Beschuss
Der siebte Senat des FG Niedersachsen hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil einen Teil-Einspruchsentscheid zu einzelnen Punkten des einkommensteuerlichen Vorläufigkeitsvermerks aufgehoben. Daneben wurde der Vorläufigkeitsvermerk als „nicht hinreichend bestimmt, nicht hinreichend verständlich, nicht hinreichend umfassend formuliert” moniert. Mit der Entscheidung haben die Finanzrichter einen juristischen Schutzwall gegen die derzeitige massenhafte Herausgabe von Teil-Einspruchsentscheidungen errichtet. Berater, die Steuerbescheide ihrer Mandanten offen halten möchten, haben bis zur abschließenden Entscheidung des BFH hierfür gute Karten. Hilbertz rät jedoch, das bestehende Kostenrisiko genau zu prüfen. Mehr auf Seite 4.
Pauschalierung bei Sachzuwendungen
Mit der Einführung von § 37b EStG durch das JStG 2007 wollte der Gesetzgeber Arbeitserleichterung und Rechtssicherheit schaffen. Doch statt Vereinfachung brachte die neue Vorschrift in der Praxis nur Verunsicherung. Das BMF versucht nun, offene Fragen zu klären. Hermann erläutert das neue Anwendungsschreiben. Mehr auf Seite 9.
Beste Grüße
Sixten Abeling