PflegeZG § 8
§ 8 Unabdingbarkeit
Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann nicht zuungunsten der Beschäftigten abgewichen werden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
NAAAC-79256
Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann nicht zuungunsten der Beschäftigten abgewichen werden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
NAAAC-79256