Kein Kindergeldanspruch bei Arbeitsplatzsuche des Kindes in Eigeninitiative
Leitsatz
Die Orientierung und Information eines Kindes über weiterführende Ausbildungsmöglichkeiten stellt keine Berufsausbildung im
Sinne des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG dar und kann auch nicht als Zeit ohne Ausbildungsplatz bzw. ernsthaftes Bemühen
des Kindes um einen Ausbildungsplatz gewertet werden.
Weil nach der gesetzlichen Regelung ausdrücklich die Meldung bei einem Arbeitsamt im Inland als Arbeitssuchender gefordert
wird, genügt eine Arbeitsplatzsuche des Kindes in Eigeninitiative ohne Meldung bei der Agentur für Arbeit nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): ZAAAC-79252
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