Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlicher Anschaffung und Veräußerung eines Grundstücks
Leitsatz
1. Bei einer Erbauseinandersetzung durch Realteilung ist ein entgeltlicher Vorgang nur insoweit gegeben, als der Erbe gegen
eine Ausgleichzahlung mehr erhält, als seiner Gesamthandsbeteiligung am Nachlass entspricht.
2. Bei einem teilweise entgeltlichen Erwerb eines Grundstücks führt nur die Veräußerung des entgeltlich erworbenen Teils des
Grundstücks zu Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften.
3. Der Veräußerungspreis ist in voller Höhe dem entgeltlich erworbenen Teil zuzuordnen.
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1377 Nr. 17 AAAAC-79243
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