Keine Teilwertabschreibung auf eine 100%-Beteiligung an einer
GmbH, wenn der Nettosubstanzwert der Beteiligung über ihrem Buchwert lieg
Leitsatz
1. Eine Teilwertabschreibung auf eine
Beteiligung setzt voraus, dass die Wiederbeschaffungskosten nach dem Erwerb
gesunken sind, weil sich der innere Wert des Beteiligungsunternehmens
vermindert hat.
2. Eine Teilwertabschreibung auf eine
100-%-Beteiligung an einer GmbH kommt nicht in Betracht, wenn das Eigenkapital
der Tochtergesellschaft den Bilanzansatz bei der Muttergesellschaft
übersteigt, die Bilanz der Tochtergesellschaft keine Hiweise auf negative
stille Reserven aufweist und vorhandene stille Reserven die voraussichtlichen
Liquidationskosten übersteigen, wenn also der Nettosubstanzwert der
Beteiligung über ihrem Buchwert liegt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAC-79220
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