Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen und um die Besteuerung eines Spekulationsgewinns im Zusammenhang mit der Ermittlung
der Einkommensteuer
Leitsatz
Erträge aus der Anlage von Kapital, das einem minderjährigen Abkömmling mittels eines mangels Einschaltung eines Ergänzungspflegers
sowie des Vormundschaftsgerichts schwebend unwirksamen und zudem hinsichtlich der Modalitäten unklaren Darlehensvertrages
überlassen wurde, sind steuerlich dem Darlehensgeber zuzurechnen.
Die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapierenveräußerungsgeschäften für die Veranlagungszeiträume
1997 und 1998 kann im Rahmen eines Folgebescheids nicht geltend gemacht werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): YAAAC-79167
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