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BBEV Nr. 10 vom

Keine Schenkungsteuer bei Schenkung einer typischen Unterbeteiligung

Bernd Rätke

Die Schenkung einer Unterbeteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft unterliegt nur dann der Schenkungsteuer, wenn es sich um eine atypische Unterbeteiligung handelt. Hingegen wird bei der Schenkung einer lediglich typischen Unterbeteiligung nach dem noch kein Vermögensgegenstand zugewendet.

I. Sachverhalt

Der Vater des Klägers war an mehreren Personengesellschaften sowie an einer Komplementär-GmbH als Gesellschafter beteiligt. Er schenkte seinem Sohn, dem Kläger, mehrere Unterbeteiligungen an den genannten Beteiligungen. Nach dem Schenkungsvertrag sollte der Vater aber seine Gesellschafterrechte als Hauptbeteiligter nach eigenem Ermessen ausüben und insbesondere befugt sein, auch mit Wirkung für seinen Sohn bei Änderungen der Gesellschaftsverträge mitzuwirken oder aus den Gesellschaften auszuscheiden. Der Vater sollte bei seinen Entscheidungen die Interessen des Sohnes wahren. Zudem standen die Schenkungen unter einem befristeten freien Widerrufsrecht, das an bestimmte Voraussetzungen geknüpft war.

II. Entscheidung

Der BFH verneinte eine Schenkungsteuerpflicht, weil dem Kläger nur eine typisch...