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BFH  - XI R 17/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG 2005 § 2 Abs 3 S 1, KStG § 4, UStR Abschn 23 Abs 4, EWGRL 388/77 Art 4 Abs 5 Abs 3

Rechtsfrage

Begründet die Werbetätigkeit einer Gemeinde durch den Einsatz eines sog. "Werbemobils" durch den gemeindlichen Bauhof einen Betrieb gewerblicher Art, obwohl die Umsatzgrenze des Abschn. 23 Abs. 4 UStR 2005 nicht überschritten wurde und die Gemeinde auch nicht verpflichtet war, das Fahrzeug werbewirksam einzusetzen? - Erfolgte der Einsatz des Fahrzeugs trotz der Werbeleistung als Nebeneffekt überwiegend zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben? - Gilt die Gemeinde mit ihrer Werbetätigkeit gem. Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 3 i.V.m. Anhang D Nr. 10 der Richtlinie 388/77/EWG nicht als Steuerpflichtige, da der Umfang dieser Tätigkeit als unbedeutend einzustufen ist?

Betrieb gewerblicher Art; Gemeinde; Hoheitliche Tätigkeit; Unternehmereigenschaft; Werbung

Fundstelle(n):
GAAAC-79040

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