Entfaltet die rückwirkende
Änderung des § 34 Abs. 1 S. 2
EStG i.d.F. des Gesetzes zur Fortsetzung
der Unternehmenssteuerreform vom (BGBl
I 1997, 2590) eine unzulässige "echte" Rückwirkung und
verstößt damit gegen Grundsätze des
Vertrauensschutzes?
Das Verfahren ruht gemäß Beschluss vom bis
zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 2 BvL 1/03, 2
BvL 58/06 und 2 BvL 57/06.
Das Verfahren IX R 81/06 wurde mit Beschluss vom wieder
aufgenommen.
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