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Doppelbesteuerung | Zuordnung von Beteiligungen zur Betriebsstätte
▶ Beschluss: Dividenden aus Kapitalbeteiligungen in Drittstaaten, welche im Gewinnanteil einer inländischen GmbH aus der Beteiligung an einer in den Niederlanden ansässigen Personengesellschaft enthalten sind, sind nicht nach dem DBA Niederlande von der Besteuerung in Deutschland ausgenommen, wenn die Beteiligungen der niederländischen Personengesellschaft an den Kapitalgesellschaften in den Drittstaaten keine tatsächlich-funktionale Bedeutung für die von der Personengesellschaft in den Niederlanden ausgeübte Tätigkeit haben.
▶ Hinweis: Die Klin., eine inländische GmbH, war als 100 %ige Kommanditistin an einer niederländischen C.V. beteiligt. Die C.V. übte in den Niederlanden eine Vertriebstätigkeit aus. Nach der Gründung der C.V. hatte die Klin. ihre Anteile an Vertriebskapitalgesellschaften in Großbrita...BStBl I S. 1076