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Pauschalierung der ESt bei Sachzuwendungen (§ 37b EStG)
Das zur Pauschalierung der ESt bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG Stellung genommen. Nach § 37b EStG kann der Steuerpflichtige seit dem Sachzuwendungen an Dritte sowie Arbeitnehmer mit einem Pauschsteuersatz von 30 % versteuern, so dass der Empfänger die Zuwendung nicht mehr versteuern muss.
In dem Schreiben werden u. a. von § 37b EStG ausgenommen: Streuwerbeartikel mit Anschaffungskosten von bis zu 10 €, Aufmerksamkeiten für Arbeitnehmer bis zum Wert von 40 € sowie die Teilnahme an Geschäftsessen. Bemessungsgrundlage für die Pauschalierung sind die Aufwendungen des Steuerpflichtigen einschließlich Umsatzsteuer. Der gemeine Wert ist anzusetzen, soweit keine oder nur geringe Aufwendungen entstehen, z. B. bei der Gewährung eines zinslosen Darl...