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Greenfee-Einnahmen nach EG-Recht umsatzsteuerfrei
Ein gemeinnütziger Golfclub kann Umsätze aus Greenfee-Gebühren, die er für die Überlassung seiner Anlage von clubfremden Spielern erhält, unter Berufung auf EG-Recht als umsatzsteuerfrei behandeln. Die Golfvereine erhalten damit ein „Wahlrecht”, ob sie entsprechende Umsätze steuerfrei oder steuerpflichtig behandeln wollen. – Anmerkung: Nach geltendem deutschen Steuerrecht unterliegen die Greenfee-Umsätze eines gemeinnützigen Golfclubs nach übereinstimmender Auffassung des BFH und der Finanzverwaltung dem umsatzsteuerrechtlichen Regelsteuersatz. Dagegen sind nach der für die Mitgliedstaaten verbindlichen 6. EG-RL die „in engem Zusammenhang mit Sport stehenden Dienstleistungen” von gemeinnützigen Einrichtungen an Sportler grds. umsatzsteuerfrei. Ist die Steuerfreiheit für den Verein günstiger, kann...