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Gewerbeverlustvortrag bei Anwachsung der Obergesellschaft
Verschmilzt die zu 100 % beteiligte Kommanditisten-GmbH einer GmbH & Co. KG auf die bereits zuvor mitunternehmerisch beteiligte Komplementär-GmbH, führt die dadurch erfolgte Anwachsung der KG auf ihre einzig verbleibende Gesellschafterin, die Komplementär-GmbH, nicht zu einem Ausscheiden der KG aus ihrer mitunternehmerischen Stellung bei der Untergesellschaft. Die GmbH führt die Stellung der KG bei der Untergesellschaft in gewerbesteuerrechtlich unschädlicher Weise fort. Der auf der Ebene der Untergesellschaft entstandene anteilige Gewerbeverlust geht nicht unter.