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NWB Nr. 20 vom Seite 1829

Unterglasanbau-Betriebe sollen Steuerförderung teilweise zurückerstatten

Deutsche Unterglasanbau-Betriebe des Gartenbausektors, die seit 2001 Steuerermäßigungen für Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas oder Flüssiggas erhalten haben, müssen damit rechnen, diese Vergünstigungen teilweise wieder an den Fiskus zurückerstatten zu müssen. Dies räumte die Bundesregierung am im Finanzausschuss auf Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ein. Die Europäische Kommission habe eine deutsche gesetzliche Regelung, die eine solche Förderung vorsah, als nur teilweise vereinbar mit dem EU-Beihilferecht bezeichnet. Während die Kommission die Steuervergünstigung für Erdgas- und Flüssiggas-Beheizung größtenteils als rechtmäßig erachtet habe, sei die Förderung der Beheizung mit Heizöl nur zur Hälfte als rechtmäßig angesehen worden.