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Verfahrensrecht | Pfändung des Anspruchs auf Einkommensteuererstattung
Wer einen Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuer gepfändet und zur Einziehung überwiesen erhalten hat, kann aufgrund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses weder einen Anspruch auf Vornahme von Verfahrenshandlungen im Steuerfestsetzungsverfahren gemäß § 888 ZPO durch Haftantrag gegen den Schuldner vollstrecken noch nach § 887 ZPO ermächtigt werden, Verfahrenshandlungen des Schuldners im Steuerfestsetzungsverfahren selbst vorzunehmen ( NWB BAAAC-77572). Die im Steuerfestsetzungsverfahren vorzunehmenden Handlungen blieben auch dann unvertretbar, wenn eine Vollstreckung nach § 888 ZPO faktisch keinen Erfolg (mehr) haben könne. Dem grundrechtlichen Schutz des Gläubigers (Eigentumsrecht) im Zwangsvollstreckungsverfahren sei dadurch genügt, dass ihm der Vermögenswert des Schuldners in...