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§ 34 Anteile an joint ventures
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 31 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Änderungen, Ergänzungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen Überblick über ältere Fassungen sowie über diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte künftige Regelungen enthalten Rz 95 f.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1.1 Rechnungslegung bei gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Aktivitäten
1In der deutschen Überschrift von IAS 31 – „Anteile an joint ventures” – kommt der Inhalt des Standards nur unvollkommen zum Ausdruck. IAS 31 regelt nicht nur die Bilanzierung und Konsolidierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen. Der Standard befasst sich vielmehr generell mit Fragen der Rechnungslegung bei gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Aktivitäten.
2Hierbei unterscheidet IAS 31:
gemeinschaftlich geführte Tätigkeiten (jointly controlled operations; Rz 25 ff.),
gemeinschaftlich geführtes Vermögen (jointly controlled assets; Rz 37 ff.) und
Gemeinschaftsunternehmen (jointly controlled entities; Rz 50 ff.).
3Nur im letzten Fall geht es um die Bilanzierung und Konsolidierung von Anteilen an einer Gesellschaf...