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§ 30 Nahe stehende Unternehmen und Personen
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 24 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1Der Regelungsgehalt von IAS 24 (related party disclosures) beruht auf der allgemein gültigen Erkenntnis, dass Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen und anderen nahe stehenden Personen mangels wirtschaftlicher Interessengegensätze durch außerunternehmerische Zielsetzungen beeinflusst werden können, sich also von vergleichbaren Geschäftsvorfällen zwischen unabhängigen Parteien unterscheiden (IAS 24.1). Bei Abwicklung von derlei Geschäftsbeziehungen sind Vorgänge denkbar, die zwischen fremden Dritten nicht auftreten könnten.
Der Standard ist demgemäß anzuwenden (IAS 24.2)
auf die Erfassung von Beziehungen und
von Geschäftsvorfällen sowie
zur Darlegung der offenen Positionen aus dem Geschäftsverkehr
mit nahe stehenden Personen (natürliche Personen und Unternehmen, related parties).
Außerdem muss das Umfeld (circumstances) der Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Personen bestimmt werden, um die erforderlichen Erläuteru...