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BFH 06.12.2007 V R 3/06, StuB 9/2008 S. 363

Umsatzsteuer | Keine Vorsteuerberichtigung wegen Rechnungsberichtigung aufgrund unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer

Die nach § 14 Abs. 2 UStG 1993 geschuldete Umsatzsteuer ist nicht abziehbar. Die Berichtigung der Rechnung durch den Leistenden rechtfertigt deshalb keine Berichtigung der Umsatzsteuer des Leistungsempfängers im Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung; der Verweisung in § 14 Abs. 2 Satz 3 UStG 1993 auf die entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG 1993 kommt insoweit keine Wirkung mehr zu (Änderung der Rechtsprechung; Bezug: § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 17 Abs. 1 UStG 1993).

Praxishinweise: Eine vom leistenden Unternehmer unberechtigt (unrichtig) ausgewiesene Umsatzsteuer schließt den Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger bereits im Zeitpunkt der Rechnungsstellung aus. Ein gleichwohl vom Leistungsempfänger vorgenommener Vorsteuerabzug kann deshalb nur für den Veranlagungszeitraum des tatsächlichen Abzugs berichtigt werden, soweit eine solche Ä...