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Die Bilanzierung von Filmrechten
Während der Ansatz selbst erstellter Vermögenswerte des Anlagevermögens in der Vergangenheit durch die Regelung des § 248 Abs. 2 HGB ausgeschlossen war, ergibt sich nach den geplanten Änderungen durch den BilMoG-E künftig die Ansatzpflicht für die auf die Entwicklungsphase immaterieller Werte des Anlagevermögens entfallenden Herstellungskosten nach Handelsrecht . Steuerlich sieht § 5 Abs. 2 EStG hingegen bislang unverändert eine direkte Aufwandsverrechnung dieser Kosten vor. Unmittelbar sind die Film- und Medienunternehmen, deren selbst erstellte Filmrechte und Lizenzen als Vermögenswerte des Anlagevermögens zu klassifizieren sind, von den Neuregelungen betroffen.
Filmrechte und Lizenzen stellen die zentralen Werttreiber von Film- und Medienunternehmen dar, von deren Erfolg das aktuelle und zukünftige Unternehmensgeschick abhängen. Neben der internen Steuerung und Überwachung der Werthaltigkeit ist für Medienunternehmen auch die Frage der den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Abbildung von Filmrechten in der externen Berichterstattung von entscheidender Relevanz.
Die Bilanzierung und Bewertung sowie die Berichterstattung bei Film- und Me...