Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Köln 08.01.2007 14 K 4114/01, NWB direkt 19/2008 S. 10

Personenidentität zwischen Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer

Aus dem Erfordernis der Angabe des Namens und der Anschrift des leistenden Unternehmers in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UStG folgt, dass zwischen dem Rechnungsaussteller und dem leistenden Unternehmer Personenidentität bestehen muss. Kann diese Personenidentität nicht festgestellt werden, scheidet ein Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG aus. Den Erfordernissen des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UStG zur Bezeichnung der Leistung genügen Rechnungen nicht, die lediglich pauschale Angaben zur Leistung oder Gattungsbezeichnungen ohne nähere Beschreibungen oder Bezugnahmen auf andere Geschäftsunterlagen enthalten.