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FG Hamburg 12.12.2007 6 K 74/06, NWB direkt 19/2008 S. 9

Bemessungsgrundlage bei Verzicht auf Verzinsung einer Mietkaution

Umsatzsteuerliches Entgelt kann auch darin bestehen, dass der Leistungsempfänger dem Leistenden Kapital überlässt und auf eine Verzinsung des hingegebenen Kapitals verzichtet. Verzichtet ein Mieter auf die Verzinsung einer von ihm geleisteten Mietkaution, kann die unentgeltliche Kapitalüberlassung sonstiges Entgelt für den Empfang der Mietsache sein.