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LSG Schleswig-Holstein 19.01.2007 L 11 B 479/06 AS PKH, NWB 19/2008 S. 154

Sozialversicherungsrecht | Übernahme der Wohnungsbeschaffungskosten durch kommunalen Träger

Vor Abschluss eines Vertrags über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen (§ 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II). Gewährt der Leistungsträger eine solche vorherige Zusicherung der Kosten und bescheinigt damit die Angemessenheit, handelt er i. d. R. treuwidrig, wenn er die notwendigen Umzugskosten wegen fehlender Zusicherung verweigert ( AS PKH, NZS 2007 S. 603).