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BFH 14.11.2007 XI R 32/06, NWB 19/2008 S. 150

Einkommensteuer | Zurückbehaltung betrieblicher Forderungen bei Einbringung einer Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis nach § 24 UmwStG

Nimmt ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, bei der Einbringung seiner Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis nach § 24 UmwStG dem Grunde und der Höhe nach unstreitige betriebliche Forderungen von der Einbringung aus, tritt nach dem , nv NWB MAAAC-70390, insoweit keine Gewinnrealisierung zum Einbringungszeitpunkt ein, wenn die Forderungen weiterhin zum Restbetriebsvermögen des Einbringenden gehören. Der Gewinn wird bei Zahlungseingang realisiert und bei der Einkommensteuerveranlagung des Zuflussjahres als nachträgliche Einkünfte gem. § 24 Nr. 2 EStG erfasst.