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FG des Saarlandes Beschluss v. - 2 KO 1643/07

Gesetze: FGO § 139

Unterbrechung des Verfahrens führt nicht zu neuem Gebührenanspruch des Bevollmächtigten

Leitsatz

Wird ein finanzgerichtliches Verfahren durch den Tod eines Beteiligten unterbrochen, so führt die Aufnahme des Verfahrens durch die Erben nicht zu einem neuen Gebührenanspruch des Bevollmächtigten. Dies gilt auch dann, wenn die Unterbrechung mehr als zwei Jahre gedauert hat.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2008 S. 1735
XAAAC-77971

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