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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 10 K 5110/06 Kg

Gesetze: EStG § 52 Abs. 61a S. 2, EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b, EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c, AufenthG § 25 Abs. 3, AufenthG § 60 Abs. 7

Abhängigkeit der Kindergeldberechtigung bei Ausländern von der Erwerbstätigkeit

Leitsatz

  1. Durch die Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG i. d. F. des AuslAnsprG v. wird das Ziel, die Kindergeldgewährung bei Ausländern an den voraussichtlich dauernden Aufenthalt im Inland zu binden, in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise umgesetzt.

  2. Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, nicht erwerbstätigen ausländischen Staatsbürgern mit befristeter Aufenthaltserlaubnis Kindergeld wegen bestehender Abschiebungshindernisse oder einer Erkrankung zu bewilligen.

Fundstelle(n):
FAAAC-77951

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