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BBEV Nr. 5 vom Seite 178

Die Reform des Erbrechts – 2. Teil

Weitere Neuerungen – Überprüfung der Gestaltungen jetzt erforderlich

Eberhard Rott und Evelyn Jansen, beide Bonn

Bereits in der letzten Ausgabe haben wir wichtige Neuerungen nach dem seit dem vorliegenden Kabinettsentwurf zur Reform des Erb- und Verjährungsrechts erläutert (vgl. BBEV 2008 S. 146 NWB FAAAC-74302). Im Fokus des nachfolgenden zweiten Teils stehen Fallstricke und Gestaltungsmöglichkeiten, die sich aus der Vereinfachung der Erbausschlagung bei belastetem Erbteil, der Erweiterung der Stundungsmöglichkeiten, der erleichterten Anrechnung von lebzeitigen Schenkungen auf den Pflichtteil sowie der Anpassung der Verjährungsfristen ergeben. Zunächst informieren wir Sie jedoch über die Änderungsvorschläge, die der Bundesrat in seinem Beschluss v. (BR-Drucks. 96/08) vorgelegt hat, soweit sie die im ersten Teil unseres Beitrags angesprochenen Vorhaben betreffen.

Alle Beiträge zur Reform des Erbrechts NWB PAAAC-73195

I. Änderungsvorschläge des Bundesrats nach dem Beschluss v.

Der Bundesrat hat in seinem Beschluss v. (vgl. BR-Drucks. 96/08) verschiedene Änderungsvorschläge vorgelegt. Soweit sie die im ersten Teil unseres Beitrags angesprochenen Reformvorhaben betreffen, seien sie nachfolgend dargestellt:

  • Der Kreis der ausgleichsberechtigten Personen bei der Honorierung von ...