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KSR Nr. 5 vom Seite 10

Förderung privater und betrieblicher Altersvorsorge

BMF-Schreiben zum Sonderausgabenabzug und zur Altersvorsorgezulage

Axel Höhmann

Die Finanzverwaltung hat in einem umfangreichen BMF-Schreiben Details zur steuerlichen Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge geregelt. Die ca. 300 Textziffern sind ab dem anzuwenden. Nachfolgend werden zunächst die relevanten Eckpunkte zur privaten Altersvorsorge dargestellt. In einem nachfolgenden Heft folgen die Eckpunkte zur betrieblichen Altersvorsorge.

Altersvorsorgezulage

Die Altersvorsorgezulage wird in voller Höhe gewährt, wenn der Berechtigte den Mindesteigenbeitrag erbracht hat. Dieser beläuft sich ab 2008 auf 4 % der maßgebenden Einnahmen, maximal 2 100 € (abzüglich der Zulage) und kann auf bis zu zwei Verträge verteilt werden. Zur Berechnung des Mindesteigenbeitrags und der sich daraus ergebenden Zulage ist unter www.deutsche-rentenversicherung.de ein Zulagenrechner verfügbar. Für welchen seiner bis zu zwei begünstigten Verträgen die Zulage gewährt werden soll, kann der Zulagenberechtigte jährlich neu bestimmen. Für jedes Kind, für das mindestens für einen Monat im Beitragsjahr Kindergeld ausbezahlt wurde, besteht Anspruch auf Kinderzulage. Dies unabhängig davon, an welchen Elternteil das Kindergeld ausbezahlt wird. Bei Ehegatten, die die Voraussetzunge...