Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KSR Nr. 5 vom Seite 4

Verlustabzug nach § 10d EStG künftig nicht mehr vererblich

Der Große Senat des BFH gibt nach über 45 Jahren ständige Rechtsprechung auf

Stephan Hettler

In seinem mit Spannung erwarteten, ausführlich begründeten Beschluss v. - GrS 2/04, hat der Große Senat des BFH die seit 1962 bestehende ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aufgegeben und entschieden, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nach § 10d EStG nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen kann. Im Hinblick auf die langjährige Praxis – auch der Finanzverwaltung – gewährt der Große Senat jedoch Vertrauensschutz: Die bisherige gegenteilige Rechtsprechung ist in allen Erbfällen weiterhin anzuwenden, die bis zum Ablauf des Tages der Veröffentlichung des Beschlusses, also bis zum Ablauf des , eingetreten sind.

Gesamtrechtsnachfolge im Steuerrecht

Ausgangspunkt der Begründung des BFH ist die Feststellung, dass sich der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 Abs. 1 BGB keineswegs auf den Bereich des Zivilrechts beschränkt, sondern sich auf das öffentliche Recht und damit auch auf das Steuerrecht erstreckt, wie sich insbesondere aus § 45 Abs. 1 Satz 1 AO ergibt. Ungeachtet des restriktiven Wortlauts von § 45 Abs. 1 Satz 1 AO wird diese Norm vom BFH in ständiger Rechtsprechung in einem umfassenden Sinne dahin verstanden, dass der Erbe sowohl in materieller als auch in verfahrens...

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden