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Altersteilzeit-Rückstellungen beim Blockmodell in Bilanzen mit Aufstellung nach dem
Beim Blockmodell in einer Altersteilzeit-Regelung müssen Bilanzierer in der Freistellungsphase eine Rückstellung bilden. Dem BFH folgend hat die Finanzverwaltung auch in der Steuerbilanz die Bildung einer Rückstellung zugelassen (, NWB TAAAB-77637 = Rätke, BBK F. 17 S. 3353, NWB DAAAB-81036; , NWB UAAAC-41644, BStBl 2007 I S. 297, siehe hierzu Koss, BBK F. 12 S. 7005, NWB ZAAAC-53931).
Das zum Anwendungszeitraum der Entscheidung Stellung genommen: Eine freiwillige Rückstellungsbildung ist für alle Bilanzen mit Aufstellungszeitpunkt nach dem möglich – das ist das Datum der BFH-Entscheidung. Eine verpflichtende Anwendung ist für alle Bilanzen vorgesehen, die nach dem aufgestellt werden...