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FG Köln 30.01.2008 7 K 3232/05 , NWB direkt 18/2008 S. 10

Vorsteuerabzug für eine Betriebsleiterwohnung auf dem Betriebsgrundstück

Wenn ein Investitionsgut sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwendet wird, hat der Unternehmer die Wahl, es in vollem Umfang dem Unternehmensvermögen zuzuordnen oder es nur im Umfang der tatsächlichen unternehmerischen Verwendung in sein Unternehmen einzubeziehen. Das Wahlrecht besteht jedoch nicht, wenn ein privat vom Betriebsinhaber genutztes Einfamilienhaus als Anbau zur Werkshalle durch eine gemeinsame Wand getrennt worden ist. Denn dann liegen zwei unterschiedliche Gebäude vor, die nicht als ein Investitionsgut zu betrachten sind.