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Besteuerung von Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2000 nicht verfassungswidrig
Die Besteuerung von Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Ertragsanteil im Jahr 2000 war verfassungskonform (im Streitfall: keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der auf ein rentenversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis eines ehemaligen Steuerberaters zurückzuführenden Rente im Verhältnis zu „privaten” Rentenversicherungen).