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BFH 26.02.2008 VIII R 82/05, NWB direkt 18/2008 S. 5
Auflösung einer Ansparrücklage bei Einnahmenüberschussrechnung
Ansparrücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG können bei Gewinnermittlung durch Überschussrechnung ebenso wie bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nur zum Ende, nicht aber während eines Wirtschaftsjahrs aufgelöst werden (Anschluss an , BStBl 2004 II S. 187).