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NWB direkt Nr. 18 vom Seite 6

Einbringung ist keine Einlage

Keine AfA-Kürzung nach § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG bei Einbringung gegen Gesellschafterrechte

Andrew Miles

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 hat der Gesetzgeber § 7 Abs. 1 EStG um einen neuen Satz 4 (jetzt Satz 5) dahingehend ergänzt, dass die Abschreibungsbasis für in einen Geschäftsbetrieb eingelegte Wirtschaftsgüter des Privatvermögens um bereits zuvor bei den nicht betrieblichen Einkünften geltend gemachte Abschreibungs- bzw. AfA-beträge zu kürzen sei. Ziel des Gesetzgebers war es, den doppelten Abzug des Teils der Anschaffungskosten zu verhindern, der sich aus der Einlage zum Teilwert eines bereits teilweise abgeschriebenen Wirtschaftsguts – etwa gegen die VuV-Einkünfte – ergeben konnte. Mit welchem Erfolg, hat der jüngst gezeigt.

Pflichteinlage durch Einbringung

Zwei Kommanditisten brachten das gesamte Gesellschafterkapital einer KG durch die Einbringung dreier bebauter Grundstücke zum Teilwert auf. Damit wurden die Pflichteinlagen geleistet; die überschießenden Beträge wurden zugunsten der Gesellschafter dem jeweiligen Kapitalkonto II (ein Kontokorrent für weitere Einzahlungen und Gewinnzuweisungen abzüglich der Entnahmen) gutgeschrieben. Das Finanzamt sah den Vorgang als Einlage i. S. des damaligen § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG a...