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Straßenverkehrsrecht | Freisprecheinrichtung ist kein Handy
Fahrzeugführern ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons während der Fahrt untersagt, wenn sie hierfür das Telefon aufnehmen oder halten müssen. Die bereits lange Liste an Urteilen zu der Frage, was unter „Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons” zu verstehen ist, wurde jetzt um ein interessantes Kapitel bereichert. Das OLG Bamberg (Beschluss v. - 3 Ss OWI 744/07) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Autofahrer wegen einer Kommunikationsstörung zwischen seinem Mobiltelefon und der an der Sonnenblende seines Pkw angebrachten Freisprecheinrichtung die Freisprecheinrichtung während der Fahrt in die Hand genommen und an sein Ohr gehalten hatte, um so weitertelefonieren zu können. Eine Bestrafung wegen unerlaubter Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons könne nicht erfolg...