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Umsatzsteuer | Greenfee-Einnahmen nach EG-Recht umsatzsteuerfrei
Ein gemeinnütziger Golfclub kann Umsätze aus Greenfee-Gebühren, die er für die Überlassung seiner Anlage von clubfremden Spielern erhält, unter Berufung auf EG-Recht als umsatzsteuerfrei behandeln. Dies hat das FG Köln in seinem Urteil v. - 7 K 4943/05 entschieden. – Anmerkung: Die Golfvereine erhalten damit ein „Wahlrecht”, ob sie entsprechende Umsätze steuerfrei oder steuerpflichtig behandeln wollen. Nach geltendem deutschen Steuerrecht unterliegen die Greenfee-Umsätze eines gemeinnützigen Golfclubs nämlich nach übereinstimmender Auffassung des BFH und der Finanzverwaltung dem umsatzsteuerrechtlichen Regelsteuersatz. Dagegen sind nach der für die Mitgliedstaaten verbindlichen 6. EG-Richtlinie die „in engem Zusammenhang mit Sport stehenden Dienstleistungen” von gemeinnützigen Einrichtungen an Sportler g...