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Lohnsteuer | Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem Altersteilzeitgesetz bei Freistellung/Beurlaubung
Aufstockungsbeträge, bei denen die Voraussetzungen des § 2 AltTZG nicht erfüllt sind, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Aufstockungszahlungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Rahmen eines Altersteilzeitvertrags zahlt, sind nicht nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer nicht tatsächlich die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit arbeitet, sondern der Arbeitgeber ihn in vollem Umfang von der Arbeit freistellt ( NWB AAAAC-76194).