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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 3 V 2275/07 A(F)

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 69

Berücksichtigung ertragsverbessernder Maßnahmen bei der totalen Überschussprognose

Leitsatz

  1. Ertragsverbessernde Maßnahmen sind bei der im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung anzustellenden totalen Überschussprognose zu berücksichtigen.

  2. Die Verneinung der Einkünfteerzielungsabsicht begegnet ernstlichen Zweifeln, wenn der Stpfl. bei dem fremdfinanzierten Erwerb einer Kommanditbeteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds für den Fall der günstigen Entwicklung des vereinbarten variablen Zinssatzes bis zum Ende der voraussichtlichen Nutzung des Mietobjekts durch die Fondsgesellschaft einen Totalgewinn erwarten kann und bei Ausbleiben der von ihm erwarteten Zinssenkung Konsequenzen zieht, indem er eine Umschuldung vornimmt und später das Darlehen tilgt.

Fundstelle(n):
UAAAC-77382

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