Berichtigungszeitraum bei unrichtigem Steuerausweis
Umsatzsteuerausweis in Mietvertrag
Billigkeitserlass
Leitsatz
1. Weist der Unternehmer in einer Rechnung Umsatzsteuer für steuerfreie Umsätze gesondert aus, schuldet er nach § 14 Abs.
2 Satz 2 UStG 1999 auch die unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer.
2. Die Nennung des von dem Mieter geschuldeten Umsatzsteuerbetrags im Mietvertrag stellt nur im Zusammenhang mit konkretisierenden
Unterlagen, wie z.B. Überweisungsbelegen, einen gesonderten Steuerausweis i.S. einer Rechnung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 UStG
dar.
3. Eine Berichtigung des unrichtig ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrags erfolgt nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG i.V.m. § 17 Abs.
1 Satz 3 UStG in dem Berichtigungszeitraum, in dem der Unternehmer gegenüber dem Leistungsempfänger die Rechnungsberichtigung
vornimmt.
4. Die Frage, ob die Festsetzung der unrichtig ausgewiesenen Steuer nach § 14 Abs. 2 Satz 1 UStG unbillig ist, ist nicht im
Steuerfestsetzungsverfahren sondern im Billigkeitsverfahren zu klären.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1149 Nr. 18 EFG 2008 S. 1158 Nr. 14 UStB 2008 S. 253 Nr. 9 PAAAC-77375
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