Rechtsmäßigkeit einer Anschlussaußenprüfung bei Kleinbetrieben
Leitsatz
Einer über den Verweis auf § 193 Abs. 1 AO hinausgehenden Begründung bedarf es auch bei der Anordnung einer Anschlussaußenprüfung
bei Klein- und Mittelbetrieben nicht.
Die BpO 2000 ist ab ihrem In-Kraft-Treten am auf alle Außenprüfungen anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt stattfinden.
Dies gilt auch für Prüfungszeiträume, die vor ihrem In-Kraft-Treten liegen.
Das Verbot einer lückenlosen Prüfung bei anderen als Großbetrieben i.S. eines Anspruchs auf eine „Prüfungspause” ließ sich
aber auch aus § 4 Abs. 2 BpO(St) 1987 nicht herleiten und folgt ebenso wenig aus Art. 3 Abs. 1 GG.
Allein aus der Häufung von Prüfungen ergibt sich noch kein Anhaltspunkt für ein willkürliches oder schikanöses Verhalten
der Finanzbehörde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): JAAAC-77338
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