Wiedereinsetzung kommt nicht in Betracht, wenn die Gründe, die zur Versäumung der Klagefrist geführt haben und die die Wiedereinsetzung
begründen sollen, dem Gericht nicht innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist von zwei Wochen mitgeteilt worden sind.
Die USt ist grundsätzlich nach vereinbarten Entgelten zu berechnen.
Zur Gestattung der Ist-Versteuerung nach § 20 UStG.
Der Antrag auf die Gestattung der Ist-Versteuerung kann ebenso wie die Genehmigung durch schlüssiges Handeln der Finanzbehörde
erfolgen.
Die Genehmigung der Finanzbehörde setzt voraus, dass das FA eine nach außen hin erkennbare Entscheidung trifft. Der bloße
Umstand, dass das FA einen Antrag auf Gestattung der Ist-Versteuerung nicht abgelehnt hat, stellt noch keine Genehmigung dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1077 Nr. 13 BAAAC-77332
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