BFH - V R 2/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: UStG 1999 § 17 Abs 1 S 1, UStG 1999 § 1 Abs 1 Nr 1, UStG 1999 § 10 Abs 1, SGB V § 130a Abs 1
Rechtsfrage
1. Ist der von Pharmaunternehmen zu gewährende gesetzliche Herstellerrabatt (§ 130a Abs. 1 SGB V) aus dem Nettoverkaufspreis zu errechnen?
2. In welchem Umfang darf die Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage um den Herstellerrabatt im Wege der Berichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG 1999 gekürzt werden?
3. Müssen die Apotheken als Abnehmer der Lieferungen entsprechend dem aus dem Nettobetrag errechneten Rabatt den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug berichtigen?
Bemessungsgrundlage; Berichtigung; Hersteller; Rabatt; Verkaufspreis; Vorsteuerabzug; Vorsteuerberichtigung
Fundstelle(n):
LAAAC-77291