Ist das Tatbestandsmerkmal der
"wesentlichen Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre" i.S. des
§ 17 EStG
für jeden abgeschlossenen Veranlagungszeitraum --verfassungskonform-- nach
der jeweils geltenden Beteiligungsgrenze i.S. des
§ 17 Abs. 1 Satz 1
EStG zu bestimmen? Führt die Herabsetzung der
Wesentlichkeitsgrenze von 25 % auf 10 % ab 1999 dazu, dass ein 1999 nur noch
mit weniger als 10 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligter Steuerpflichtiger
den Gewinn aus der Veräußerung dieser Beteiligung versteuern muss,
weil er vor 1999 noch mit mehr als 10 % beteiligt war (hier: Reduzierung der
Beteiligung von 18 % auf 8 % im Jahr 1998)?
Das Verfahren IX R 74/04 wurde mit Beschluss vom wieder
aufgenommen.
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