BFH - IX R 2/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO § 231 Abs 1, AO § 37 Abs 2, EigZulG § 11 Abs 6, EigZulG § 13 Abs 1, FGO § 96 Abs 1, GG Art 103 Abs 1
Rechtsfrage
Rückforderung der Eigenheimzulage - War zum Zeitpunkt des Erlasses des Rückforderungsbescheids bereits Zahlungsverjährung eingetreten - Verliert eine Unterbrechung der Verjährung durch einen rechtswidrigen Rückforderungsbescheid zumindest dann ihre Wirkung, wenn eine rückwirkende Aufhebung des Rückforderungsbescheids erfolgt ist - Verstößt das Urteil des FG gegen formelles (Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) und materielles (§ 231 Abs. 1 AO) Recht, weil es sich nur mit dem Eigenheimzulagen-Rückforderungsbescheid, nicht aber mit der vom Finanzamt gewährten Aussetzung der Vollziehung als möglichen Unterbrechungsgrund der Zahlungsverjährung auseinandersetzt?
Eigenheimzulage; Rückforderung; Verjährung; Zahlungsverjährung
Fundstelle(n):
LAAAC-77278