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BFH  - II R 46/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: ErbStG § 1 Abs 1 Nr 4

Rechtsfrage

Erbschaftsteuer bei Stiftung:

1. Liegt "wesentliches Interesse" der Familie schon allein deshalb vor, weil Einfluss auf die Geschäftsführung genommen werden kann und somit Zugriff auf die Verwendung des Stiftungsvermögens gegeben ist; oder aber ist "wesentliches Interesse" zu verneinen, da nur theoretische Bezugsberechtigung der Familie besteht?

2. Dient die Stiftung wesentlich dem Interesse der Familie, oder dem Fortbestehen der Gesellschaft als Geschäftsbetrieb?

Bezugsberechtigter; Erbschaftsteuer; Familienstiftung; Stiftung

Fundstelle(n):
GAAAC-77245

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