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BFH 08.11.2007 V R 71/05, StuB 8/2008 S. 320

Umsatzsteuer | Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferung ist gemeinschaftsrechtskonform

Die Verpflichtung des Unternehmers nach § 6a Abs. 3 UStG 1999, gem. § 17a UStDV 1999 durch Belege die Voraussetzung einer innergemeinschaftlichen Lieferung nachzuweisen, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat, widerspricht nicht dem Gemeinschaftsrecht (Bezug: § 6a UStG 1999; § 17a UStDV 1999; Art. 22, Art. 28c Teil A Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise: Das Gemeinschaftsrecht enthält keine ausdrückliche Regelung über den Nachweis für das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung, sondern überlässt die Ausgestaltung des Nachweises den Mitgliedstaaten, wobei aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss. Der in § 17a UStDV geforderte Belegnachweis entspricht diesen Grundsätzen. Er ist als Soll-Vorschrift ausgestaltet und räumt dem Unternehmer die Möglichkeit ein, den Belegnachw...