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StuB Nr. 8 vom Seite 315

Liquidation: Körperschaftsteuerminderung bei Auskehrung von Liquidationsraten und Besteuerungszeitraum bei der Gewerbesteuer

1.

Der BFH vertritt im Urteil vom – I R 67/05 (Kurzinfo StuB 2006 S. 766) die Auffassung, dass in Ermangelung eines Antrags nach § 34 Abs. 14 KStG auf Beendigung des Besteuerungszeitraums zum bei systemübergreifenden Liquidationen für die gesamte Liquidation neues Recht anzuwenden ist. Er sieht den Besteuerungszeitraum als erstes „Wirtschaftsjahr” im neuen Recht an. Mithin sei das Körperschaftsteuerguthaben auf den festzustellen. Es stehe damit für eine Verwendung im Veranlagungszeitraum 2001 zur Verfügung.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Rechtsgrundsätze des Urteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.

Wird der Abwicklungszeitraum in mehrere Besteuerungszeiträume unterteilt, ist für die einzelnen Besteuerungszeiträume jeweils das Recht anzuwenden, das für den Veranlagungszeitraum maßgeblich ist, in dem der Besteuerungszeitraum endet. Wenn – wie in dem Streitfall – ein Besteuerungszeitraum gem. R 51 KStR 2004 zum endet, ist daher noch altes Recht anzuwenden. Entgeg...