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MwSt-Paket: Grundlegende Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie bezüglich des Ortes der Dienstleistung
Am hat der EU-Rat das sog. MwSt-Paket verabschiedet. Dieses geht auf Vorschläge der EU-Kommission aus dem Jahr 2003 zurück und stellt m. E. die wichtigste Änderung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer seit der sog. Binnenmarktrichtlinie vom (91/680/EWG) dar. Das MwSt-Paket besteht aus einer EG-Richtlinie zur Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL), einer EG-Richtlinie zur Abschaffung der 8. EG-Richtlinie und Neuregelung des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens an EU-Ansässige sowie einer EG-Verordnung über die Amtshilfe. Die EU-Kommission hielt eine zeitgleiche Verabschiedung dieser drei Rechtsakte aufgrund ihrer engen Verflechtungen für unabdingbar und hatte sie deshalb bewusst zu einem einheitlichen Gesetzgebungsverfahren zusammengeschlossen (daher der aus der EU-Kommission stammende Begriff „MwSt-Paket”). Die meisten Änderungen werden zum in Kraft treten. Hintergrund des MwSt-Pakets war der Wille der EU-Kommission dem wettbewerbsfördernden Ziel einer Umsatzbesteuerung am Ort des Verbrauchs näher zu kommen. Dies erforderte eine Änderung der Regeln über den Ort der Dienstleistung sowie damit einhergehende Anpassungen bei dem Vorsteuer-Vergütu...