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Angemessenheit von Abfindungszahlungen als Betriebsausgaben
Im Rahmen der steuerrechtlichen Beurteilung von Abfindungszahlungen kann auf eine in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelte Faustformel zurückgegriffen werden, wonach ein Arbeitnehmer für jedes Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttomonatsgehalt als Abfindung beanspruchen kann.