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FG München 02.11.2006 13 K 190/04 , NWB direkt 17/2008 S. 6

Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlusts

Der Auflösungsverlust entsteht bei einer GmbH mit der Ablehnung der Konkurseröffnung mangels Masse, wenn die Gesellschafter nicht mit einer Zuteilung und Rückzahlung von Vermögen der Gesellschaft rechnen können und auch keine weiteren Auflösungskosten anfallen. Zur Wiedereinsetzung von Amts wegen bei rechtzeitiger Absendung der Klageschrift per Einschreiben.